Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die Lieferungen und Leistungen der Firma Air Broker&Trading GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese AGB sind vereinbarter Bestandteil aller mit Air Broker&Trading GmbH abgeschlossenen Verträge. Sie gelten für künftige Verträge auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Mit diesen AGB nicht übereinstimmende AGB des Auftraggebers sind für Air Broker&Trading GmbH nur dann verbindlich, wenn sie bei Vertragsabschluss von dieser schriftlich anerkannt wurden. Sämtliche Änderungen dieser AGB und alle sonstigen Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen Zustimmung von Air Broker&Trading GmbH.
Mit der Buchung eines Hubschrauberrundfluges bei Air Broker&Trading GmbH akzeptiert der Passagier, Kunde oder Geschäftspartner die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, allfällige Abweichungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Es gelten die Transportbestimmungen des nationalen und internationalen Luftrechts.
1. Vertragsvereinbarung und VertragsabschIuss
Der Beförderungsvertrag oder Auftrag kommt mit schriftlicher oder mündlicher Buchung zustande. Es kann eine mündliche Buchung seitens Air Broker&Trading GmbH zu Beweisgründen schriftlich bestätigt werden. Die Angebote werden auf der Basis der Leistungsdaten des betreffenden Hubschraubers in Meereshöhe bei Normalatmosphäre erstellt.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungsdaten eines Hubschraubers sowohl von der Höhe über N.N. als auch von der am Tage der Flugdurchführung herrschenden Temperatur abhängig sind.
Die im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannten Flugzeiten sind daher Richtwerte. Angaben in Prospekten, Werbeeinschaltungen, Exposees etc. sind einschließlich der Preise unverbindlich.
2. Liefer- und Einsatzfristen, Vezug, Unmöglichkeit
Die Liefer-bzw. Einsatzfrist beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung enthaltenen Datum. Bei durch den Auftraggeber gewünschten Änderungen bestimmt sich der Beginn der Liefer- bzw. Einsatzzeit nach dem Datum der schriftlichen Änderungsbestätigung. Die Auftrags- und Änderungsbestätigungen werden von Air Broker&Trading GmbH unverzüglich ausgefertigt.
Gegenüber Kaufleuten gilt mit der Maßgabe, dass die Liefer- bzw. Einsatzfristen unverbindlich sind, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Zusicherung des Termins enthalten ist.
Höhere Gewalt, Kriegsgefahr, Mobilmachung, Ausrufung des Ausnahmezustandes und andere Gründe, die Air Broker&Trading GmbH nicht zu vertreten hat und die Ausführung des Auftrages verhindern, entbinden diese von der Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung. Hier unter fallen alle außerhalb des Machtbereiches von Air Broker&Trading GmbH liegenden Umständen, insbesondere auch die Verweigerung von Flug- und Außenlandegenehmigungen durch die zuständigen Behörden, weiter die Witterungslage, Flugunfälle, Triebwerksschäden, Ausfall von Piloten, die nichtrechtzeitige Bereitstellung von Treibstoff durch die beauftragte Lieferfirma u dgl. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Air Broker&Trading GmbH ihre Fluggeräte gegebenenfalls vorrangig für Rettungs-,Feuerwehr-, Polizei- und Katastropheneinsätze, aufgrund ihrer Einbindung in das deutsche Rettungshunde Katastrophennetz, zur Verfügung zu stellen hat. ln diesen Fällen ist Air Broker&Trading GmbH von ihrer Leistungspflicht für die Dauer des vorrangigen Einsatzes entbunden. Kein Schadenersatz und keine Haftung erfolgt bei Ausfall des Hubschraubers durch technische Störung und Unfall. Air Broker&Trading GmbH verpflichtet sich, in den oben genannten Fällen, die eingetretenen Behinderungen mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln baldmöglichst zubeseitigen, wobei der Auftraggeber die ihm zumutbare Unterstützung zu gewähren hat. Überschreitet eine Behinderung jedoch die zumutbare Zeit, so können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Air Broker&Trading GmbH steht dann die Verrechnung der bereits erbrachten Leistungen zu. ln all den oben genannten Fällen sind Regressansprüche an Air Broker&Trading GmbH ausgeschlossen.
Gerät Air Broker&Trading GmbH schuldhaft in Verzug, so hat ihr der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen.
Regressansprüche können nur erhoben werden, sofern der Verzug von Air Broker&Trading GmbH zumindest grob fahrlässig verursacht wurde. Dasselbe gilt beider von Air Broker&Trading GmbH zu vertretender Unmöglichkeit.
3. Bewilligungen, Landeplatz, Be- und Entladung, Übernahme der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass vor Auftragsdurchführung:
1. alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen, wie Außenabflug- und Landegenehmigungen, eventuell erforderliche Sondergenehmigungen, wieTieffluggenehmigungen, Genehmigungen zum Abwerfen und Ablassen von Stoffen, Luftbildgenehmigungen usw. vorliegen müssen.
2. für Außenlandeplätze, die zur Aufnahme von Personen und Lastenvorgesehen sind, die Zustimmungserklärung des Grundstücksverfügungsberechtigten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vorliegen müssen.
3. Grundsätzlich wird Air Broker&Trading GmbH für die Einholung dieserBewilligungen sorgen. Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch Air Broker&Trading GmbH zu unterstützen und gegebenenfalls in deren Auftrag tätig zu werden.
4. Die Außenlandeplätze müssen vom Auftraggeber so abgesichert werden, dass ein Betreten durch Unbefugte während des Flugbetriebes ausgeschlossen ist. Die Anweisungen des Piloten und des Bodenpersonals, die den Flugbetrieb betreffen, sind unbedingt zu befolgen.Schadensersatzforderungen, die aufgrund Nichtbefolgung der Einsatzanweisung entstehen, können von Air Broker&Trading GmbH nicht akzeptiert werden. Vom Auftraggeber ist ein Mitarbeiter namhaft zu machen, der gegenüber Air Broker&Trading GmbH für die Auftragsabwicklung verantwortlich zeichnet.
5. Die Außenlandeplätze sind nach den Anweisungen der Mitarbeiter von Air Broker&Trading GmbH vorzubereiten (keine losen Gegenstände, staubfrei), während des Flugbetriebes instand zu halten und nach Auftragsdurchführung in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Kosten hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen. Wird entweder der im Angebot festgelegte Be - oder Abladeplatz ohne Einverständnis von Air Broker&Trading GmbH geändert, oder sollte sich vor bzw. während der Auftragsdurchführung der vom Auftraggeber ausgewählt Lande-, Belade- bzw. Entladeplatz als nicht geeignet erweisen, so dass auf andere Plätze ausgewichen werden muss, sind die dadurch entstehenden Mehrflugzeiten und Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen.
6. Das Transportgut ist vom Auftraggeber gewogen und mit Stücklisten versehen am vereinbarten Landeplatz rechtzeitig bereitzustellen und in die von Air Broker&Trading GmbH bereitgestellte Transportmittel zu verladen. Kann bei einem Flugeinsatz aufgrund Verschuldens des Kunden (z. B. schlechte Vorbereitung der Baustelle, falsche Gewichtsangaben, nicht passende Teile bei Montagen u.ä.) und den dadurch entstehenden längeren Flugzeiten der angebotene Festpreis nicht gehalten werden, hat der Kunde für diese zusätzlichen Kosten aufzukommen.
4. Preise, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
1. Falls sich Löhne, Gehälter, Betriebsmittelkosten (insbesondereTreibstoffpreise), staatliche Abgaben, Gebühren und Steuern usw. nach der Auftragsbestätigung oder während der Auftragsdauer erhöhen, sind die Mehrkosten gegen Nachweis vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber den vereinbarten Arbeitsumfang ändert und dadurch z. B. Übernachtungskosten, Fahrtkosten und dgl. für Mitarbeiter von Air Broker&Trading GmbH anfallen.
2. Die Kosten für die Überführungen, d. h. Flüge zwischen dem Standort des Fluggerätes und dem Ort der Auftragserfüllung, sind stets vom Auftraggeber zu tragen, auch wenn diese in der Auftragsbestätigung nicht gesondert ausgewiesen sind.
3. Alle Preise verstehen sich in Euro. Preislisten, Angaben in Prospekten, Werbeeinschaltungen etc. gelten jeweils für die in selbiger angegebene Dauer. lst keine Dauer angegeben so gelten diese für das diesbezügliche Kalenderjahr. Sämtliche Preise sind freibleibend. Preisänderungen oder Preisanpassungen bleiben bei Erhöhung der Treibstoff, Fluglizenzen, Landegebühren, Anfluggebühren und dergleichen vorbehalten. Sofern nicht eine Vorauszahlung vereinbart wurde, gilt eine Zahlungsfrist von 7 Tagen nach Rechnungserhalt. Am 31. Tag gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Als Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (5% über dem Basiszinssatz für Verbraucher und 8% über dem Basiszinssatz für Unternehmer).
4. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen steht nur dann zu, wenn die Gegenforderung schriftlich durch Air Broker&Trading GmbH anerkannt würde oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt.
5. Wurde Vorauszahlung vereinbart und nicht erfüllt, kann Air Broker&TradingGmbH die Beförderung verweigern und können vom Besteller aus der Nichtbeförderung keine Schadenersatzansprüche gestellt werden. Sollten seitens Air Broker&Trading GmbH bereits Kosten entstanden sein können diese dem Kunden, Passagier oder Geschäftspartner nachverrechnet werden.
6. Gutscheine haben eine Gültigkeit von einem (1) Jahr nach Ausstellungsdatum. Nach Ablauf der Gültigkeit wird ein Aufschlag verrechnet. Es erfolgt keine Barauszahlung. Aktionen sind nicht mit anderen Rabatten kumulierbar.
7. Werden Air Broker&Trading GmbH nach Annahme des Auftrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Zweifel stellen, ist Air Broker&Trading GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse bzw. Sicherheitsleistung zu leisten. Wird der Auftrag bereits abgewickelt, kann Air Broker&Trading GmbH sofort alle Leistungen einstellen und abrechnen. Bezüglich des noch nicht durchgeführten Auftragsteiles kann sie Sicherheitsleistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8. Air Broker GmbH behält sich das Recht vor, jedem die Beförderung zuverweigern, der sein Flugticket unter Verletzung der gesetzlichenBestimmungen erworben hat oder sich in einem seelischen, körperlichen oder geistigen Zustand befindet, welcher die Sicherheit des Luftfahrzeuges, dessen Besatzung oder der Passagiere gefährden könnte. Das Flugticket /Gutschein verliert dadurch seine Gültigkeit!
5. Versicherung
Jeder Passagier von Air Broker GmbH ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe gegen einen Unfall versichert. Das im Hubschrauber mitgeführte Reisegepäck ist ebenfalls in der gesetzlichen Höhe versichert.
6. Stornobedingungen
Wird ein vereinbarter Flugtermin und/oder ein Beförderungsvertrag vom Kunden storniert, so tritt folgende Stornogebühren in Kraft:
Bis 30 Tage vor dem Flugtermin: 25% der Auftragssumme
Bis 15 Tage vor dem Flugtermin : 50% der Auftragssumme
Ab dem 7. Tag vor dem Flugtermin: 100% der Auftragssumme
Erscheint der Passagier zum vereinbarten Flugtermin nicht oder zu spät, verfällt der Anspruch auf einen Mitflug ersatzlos. Der Wert eines Flugticket/Gutschein verfällt dadurch.
5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Beförderungsvertäge mit Air Broker&Trading GmbH, auch internationale, unterliegen deutschem oder gegebenenfalls österreichischem Recht. Als Gerichtsstand wird ausdrücklich als sachlich und örtlich zuständiges Gericht das Landesgericht Graz vereinbart.
6. Allgemeines
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, hat das auf die übrigen keinen Einfluss.
Stand: 01.01 .2016